Ausbau der B16 bei Lengfeld - Gespräch beim Staatlichen Bauamt in Landshut
Die B16 soll Planungen des Staatlichen Bauamts zu Folge ausgebaut werden. Im Raum steht die Erweiterung um jeweils ca. ein Kilometer lange Überholspuren in beide Fahrtrichtungen. Im Jahr 2016 fand dazu in Lengfeld eine Infoveranstaltung statt, bei der Vertreter des Staatlichen Bauamts eine Voruntersuchung präsentierten.
In zahlreichen Gesprächen mit Lengfelder Bürgerinnen und Bürgern habe ich immer wieder wahrgenommen, dass die Menschen sich nicht ausreichend informiert fühlen und das Gefühl haben, es würden Dinge über ihre Köpfe hinweg entschieden. Ich kenne solche Situationen gut. Ich war als Abteilungsleiter am Landratsamt unter anderem für Immissionssschutz und Wasserrecht zuständig und bin aktuell am Verwaltungsgericht München unter anderem zuständig für straßenrechtliche Planfeststellungen.
Am naheliegendsten ist für mich in solchen Situationen: Hinfahren und reden! Mit Unterstützung unseres Bundestagsabgeordneten Florian Oßner konnte schnell ein Termin vereinbart werden. Zusammen mit Marktgemeinderat Reinhold Meny und fünf Lengfeldern fuhren wir dann letzten Dienstag nach Landshut. Wir hatten viele Fragen im Gepäck, die im Wesentlichen drei Komplexe betrafen:
- Muss der Ausbau wirklich in dieser Form sein oder gibt es eine „kleine Lösung“?
- Fragen für die Zeit bis zu einem etwaigen Ausbau („Zwischenlösungen“)
- Fragen zur Planung im Fall eines Ausbaus
Gesprächspartner waren neben unserem Bundestagsabgeordneten Oßner der für den Landkreis Kelheim zuständige Bereichsleiter Straßenbau, Herr Regierungsdirektor Robert Bayerstorfer, sowie die Abteilungsleiterin Planung, Frau Susanne Kuffer.
Herr Bayerstorfer und Frau Kuffer präsentierten nochmals die Planung auf dem Stand der Voruntersuchung und stellten klar, dass seit der Infoveranstaltung des Jahres 2016 keine weiteren Planungsschritte unternommen worden seien. Angesichts der Vielzahl von Projekten habe man derzeit keine Planungskapazitäten für den Ausbau bei Lengfeld. Einen definitiven Zeithorizont konnte man uns nicht sagen, es sei aber noch mit mehreren Jahren zu rechnen, bis ein Planfeststellungsbeschluss vorliege und dann gebaut werden könne.
Aufgrund meiner Erfahrung mit solchen Verfahren, gehe ich persönlich mit einem Zeitfenster von fünf bis zehn Jahren aus, bis ein etwaiger Ausbau abgeschlossen ist.
Muss der Ausbau wirklich sein und wenn ja, gibt es Zwischenlösungen?
Da immer wieder bezweifelt wird, ob der Ausbau wirklich Sinn macht, fragte ich, ob es ein Gesamtkonzept für die B16 gibt. Es erscheine wenig sinnvoll, bei Lengfeld Überholmöglichkeiten zu ermöglichen, wenn davor und danach über weite Strecken Tempobeschränkungen gelten und im Bereich Regensburg ohnehin der Stau immer mehr zur Regel werde.
Herr Bayerstorfer stellte klar, dass es durchaus ein Gesamtkonzept für die B16 gebe. Das Ziel sei, die Reisegeschwindigkeit entlang der gesamten B16 zu erhöhen. Dazu würden entlang der Bundesstraße derartige 2+1-Ausbaumaßnahmen (zwei Fahrstreifen plus ein zeitweiser Überholstreifen) geplant bzw. bereits gebaut. Bei Lengfeld sei es zudem in den Jahren 2012 bis 2014 zu signifikanten Unfallhäufungen gekommen, denen Überholvorgänge oder Abbiege- bzw. Einbiegevorgänge zu Grunde gelegen hätten.
Als „kleine Lösung“ sei zwar denkbar, wie von Thomas Wagner aus Lengfeld angesprochen, Abbiegespuren von der B16 in den Mühlenweg bzw. in die Straße „Am Fischbaum“ vorzusehen. Damit würde aber nur das Abbiegen von der B16 verbessert. Für die Sicherheit von Überholvorgängen und für die Sicherheit beim Einbiegen auf die B16 werde damit aber nichts erreicht.
Auf die Frage von Heiner Rieger nach der Einfädelspur beim bestehenden Anschluss an die B16 bei der Eiermühle, bestätigte Bayerstorfer, dass diese unverändert vorgesehen sei.
Ich fragte dann, ob es nicht möglich sei, bis zu einem Ausbau einige dieser kleineren Maßnahmen vorzuziehen bzw. als Zwischenlösung vorzusehen. Konkret schlug ich vor:
- Die bei Alkofen bestehende Tempobeschränkung auf 70 km/h fortzusetzen bis bei Bad Abbach ohnehin wieder Tempo 70 gilt
- Abbiegespuren zum Einbiegen in „Mühlenweg“ bzw. „Am Fischbaum“
- Vorziehen der Einfädelspur beim bestehenden Anschluss bei der Eiermühle.
Herr Bayerstorfer bestätigte, dass die Vorschläge durchaus eine Verbesserung brächten und nachvollziehbar seien. Er sagte zu, die Vorschläge bei der Unfallkommission einzureichen, einem Gremium bestehend aus Baulastträger, Straßenverkehrsbehörde und Polizei, dass solche straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen an Bundesstraßen zu beurteilen hat. Da die Vorschläge einen späteren Ausbau nicht unmöglich machen, der Ausbau selbst aber sicher noch Jahre auf sich warten lassen werde, spreche durchaus einiges für die zeitnahe Umsetzung dieser Maßnahmen. Maßgeblich sei aber die Beurteilung der Unfallkommission.
Fragen zum bisherigen Planungsstand
In mehreren Gesprächen mit Lengfeldern habe ich immer wieder danach gefragt, ob statt der bisher vorgesehenen Brücke für den neuen höhenfreien Anschluss an die B16 jemals eine Unterführung besprochen worden sei. Da dies offenbar nicht der Fall war, habe ich dies beim Bauamt nachgefragt. Frau Kuffer und Herr Bayerstorfer bestätigten, dass eine Unterführung bisher nicht geprüft worden sei. Bei Fortschreiben der Planung gehöre es aber dazu, eine Unterführung einer Brücke gegenüber zu stellen. Bei gleichen Kosten würde immer eine Unterführung gebaut; allerdings sei eine Unterführung in der Regel teurer. Auch dann könne aber eine Unterführung gebaut werden, wenn diese insgesamt deutliche Vorteile bringe.
In diesem Zusammenhang wiesen Thomas Wagner und ich darauf hin, dass im geplanten Bereich der Brücke, eine Entwicklungsfläche der Gemeinde liege, in der mittel- oder langfristig Baugebiete entstehen könnten.
Ich verwies auf meine Erfahrung als Abteilungsleiter für Immissionsschutz beim Landratsamt Regensburg. Dort habe ich Flächen in Autobahnnähe erlebt, bei denen aufgrund des von den Autobahnzubringern ausgehenden Lärms Baugebiete gar nicht mehr oder nur in Form von Geschosswohnungsbau mit Lärmschutzfassaden möglich waren. Das sei aber keine Option für Lengfeld.
„Wir wollen den jungen Lengfelder Familien die Möglichkeit geben, am Ort zu bleiben. Zudem wird immer wieder gesagt, die Umlandgemeinden sollen den Siedlungsdruck der Stadt Regensburg dämpfen. Dann darf man die uns zur Verfügung stehenden Flächen aber nicht durch einen von einer Brücke ausgehenden Lärmteppich nehmen.“
Ich habe auch darauf hingewiesen, dass große Teile Lengfelds durch Wald oder das bestehende Wasserschutzgebiet ohnehin einer Überplanung entzogen seien. Ein weiterer Verlust überplanbarer Flächen durch eine Brücke bzw. den davon ausgehenden – und durch Schutzmaßnahmen nicht abschirmbaren – Lärm, sei den Lengfelderinnen und Lengfeldern, aber auch der Marktgemeinde als Trägerin der Planungshoheit nicht zumutbar. Florian Oßner bekräftigte diesen Punkt und betonte, dass die Zukunftsfähigkeit Lengfelds durch ausreichend überplanbare Flächen sichergestellt sein müsse. Hierin sehe er ein ganz starkes Argument, das auch die Mehrkosten einer Unterführung rechtfertigen könne.
Dieser Gesichtspunkt sei dem Staatlichen Bauamt in dieser Schärfe bisher nicht klar gewesen, räumte Bayerstorfer ein. Es leuchte aber ohne weiteres ein und er könne sich vorstellen, dass dies tatsächlich etwas sein könnte, das bei Gegenüberstellung der Optionen „Brücke“ und „Unterführung“ zu Gunsten einer Unterführung ausschlaggebend sein könnte. „Wir nehmen diese wichtige Anregung mit und werden sie beim nächsten Planungsschritt einbeziehen“, so Bayerstorfer.
Angesprochen habe ich auch noch weitere Unterführungen für den Fußgänger- und Radverkehr. Da sich in den nächsten Jahren entlang der B16 womöglich noch eine bauliche Entwicklung stattfinden wird, wäre es sinnvoll, solche Unterführungen vorzusehen, wenn schon ein Ausbau stattfindet. „Die Unterführungen stellen sicher, dass Bewohner nördlich der B16 schnell und sicher ins Dorf kommen und umgekehrt, dass die Lengfelderinnen und Lengfelder aus dem Dorf ebenso schnell und sicher zum Bahnhof kommen können.“ Sollte der Ausbau kommen, wäre der Bahnhof Lengfeld wesentlich besser angebunden und man könnte auch daran denken, einen Fahrradschnellweg etwa von Teugn kommend zu bauen, der den Bahnhof, aber auch die Radwege entlang der Donau für Fahrradfahrer leicht erreichbar macht. Auch dieser Gedanke stieß beim Staatlichen Bauamt ersichtlich auf Entgegenkommen und Bayerstorfer sagte zu, dies im weiteren Verfahren prüfen zu lassen.
Angesprochen wurden dann noch weitere Fragen im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau. Das Staatliche Bauamt stellte klar, dass die Landwirte nicht befürchten müssen, ihre Felder nicht mehr zu erreichen. „Jede landwirtschaftliche Fläche muss angebunden sein!“, so Bayerstorfer. Außerdem würden entlang der B16 Parallelwege errichtet, die von den Landwirten genutzt werden könnten, um nicht auf der Bundesstraße zu ihren Feldern fahren zu müssen. Auf meine Bitte sagte das Staatliche Bauamt zu, vor Abschluss des Planentwurfs wieder für ein Gespräch zur Verfügung zu stehen, um mit Landwirten deren praktische Bedürfnisse zu klären.
Zum Thema Lärmschutz schließlich teilte man uns mit, dass noch keinerlei Lärmprognose vorliege, da diese erst mit dem nächsten Planungsschritt erstellt werde. Für den Fall, dass diese aber ergeben sollte, dass kein gesetzlicher Anspruch auf Lärmschutz bestehe, verwies Bayerstorfer auf die Praxis, auf freiwilliger Basis Lärmschutz zu gewähren. Dies erfolge gewöhnlich durch die Schüttung von Lärmschutzwällen, soweit dafür Flächen zur Verfügung gestellt werden oder durch die Bezahlung von Lärmschutzfenstern bei Gebäuden, bei denen die Grenzwerte nur knapp verfehlt würden.
Im Ergebnis - da waren wir uns alle einig - war es ein konstruktives Gespräch, bei dem wir das Gefühl hatten, dass man unsere Sorgen ernst genommen hat und auch offen war für Vorschläge, sei es für etwaige Zwischenlösungen oder für Planungsvarianten wie insbesondere die Unterführung anstelle einer Brücke am geplanten neuen Anschluss.
Zusammengefasst haben wir folgendes erreicht:
Zwischenlösung:
- Es wird geprüft, ob für die Zeit bis zu einem Ausbau die Situation verbessert werden kann durch:
- Durchgehendes Tempolimit, evtl. mit Überholverbot
- Abbiegespuren im Bereich Am Fischbaum/Mühlenweg
- Vorziehen der geplanten Einfädelspur beim Anschluss Eiermühle
- Über das Ergebnis der Prüfung werden wir informiert werden – ich werde dann darüber berichten!
Mögliche Modifikationen der Ausbauplanung, die in der Planung berücksichtigt werden:
- Unterführung anstelle einer Brücke im Bereich des geplanten neuen Anschlusses
- Zwei weitere Unterführungen für Fußgänger- und Radverkehr im Bereich Am Fischbaum/Mühlenweg und Bahnhofstraße/Altmühlstraße