Direkt zum Inhalt

Transparenz

Ich möchte als Bürgermeister Transparenz leben. Heute fühlen sich Menschen von der Politik oftmals unverstanden. Umgekehrt haben Politiker oft das Gefühl, die Menschen nicht mehr zu erreichen. Ich bin überzeugt, dass man diesem Gefühl gerade in der Kommunalpolitik entgegenwirken kann! Dazu müssen sich Politik und Gemeindeverwaltung aber darum bemühen, von den Bürgerinnen und Bürgern verstanden zu werden.

Zur Transparenz gehört aber auch, dass man über Geld spricht. Bürgermeister werden aus Steuergeldern bezahlt und daher finde ich es konsequent, darüber zu informieren, was konkret der Steuerzahler in welcher Höhe finanziert. Muss das alles sein? Sicher nicht - ich bin aber keiner, der nur tut, was er unbedingt muss.

Mein Gehalt als Bürgermeister ergibt sich aus dem Gesetz über die Kommunalen Wahlbeamten. Danach sind Bürgermeister von Gemeinden unserer Größe nach der Besoldungsordnung in B2 eingruppiert. Mein sich daraus ergebendes Bruttogehalt beträgt daher 7865,17 Euro. Dazu kommt der im öffentlichen Dienst übliche Familienzuschlag. Bei Steuerklasse 3 und drei Kindern ergeben sich daraus netto ca. 7.100,- Euro. Hinzu kommt eine steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 700,- Euro.

Als Vorsitzender des Wasserzweckverbands erhalte ich 650,- Euro/Monat (ein Drittel dieses Betrags sind frei von Abgaben, für die anderen zwei Drittel sind Steuern und Rentenversicherungsbeiträge abzuführen), als stellvertretender Vorsitzender des Abwasserzweckverbands erhalte ich (abgabenfreie) 150,- Euro/Monat.

Der Bürgermeister von Bad Abbach ist kraft Amtes auch Mitglied des Zweckverbands Kurmittelhaus, der die Kaisertherme betreibt. Die Höhe der dafür gewährten Entschädigung beträgt 190,- Euro pro Monat.

Für meine Fahrten als Bürgermeister benutze ich mein Privatauto, die Kosten für diese Fahrten rechne ich nach dem Bayerischen Reisekostengesetz ab (0,35 Euro je Kilometer) und führe hierzu ein Fahrtenbuch. Für die Fahrten innerhalb des Landkreises wird nach drei Monaten gem. Art. 19 BayRKG eine Pauschale gebildet. Um die Validität dieser Pauschale im Blick zu behalten, werde ich künftig jährlich in Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses für einen Zeitraum von zwei Monaten ein Fahrtenbuch führen.

Als Kreisrat erhalte ich ebenfalls eine Entschädigung. Der Landkreis Kelheim gewährt seinen Mandatsträgern monatlich eine Pauschale in Höhe von 105,- Euro. Für jede Sitzung, an der ich teilnehme erhalte ich außerdem 58,- Euro.

Für Sitzungen des Marktgemeinderats von Bad Abbach oder seiner Ausschüsse erhalte ich neben meinem Gehalt als Bürgermeister natürlich keinerlei Entschädigungen, Sitzungsgelder usw.

An die CSU führe ich die satzungsgemäßen Mandatsträgerabgaben ab. Diese belaufen sich auf rund 400,- Euro pro Monat.

Als Kommunaler Wahlbeamter bin ich hinsichtlich Krankenfürsorge wie jeder Beamter beihilfeberechtigt. Diese deckt ca. 50% etwaiger Heilbehandlungskosten. Für die andere Hälfte versichere ich mich privat (ca. 260,- Euro/Monat).

Verglichen zu meiner früheren Beschäftigung als Richter hat sich mein Gehalt damit verbessert. Meine Arbeitszeiten haben sich aber auch verändert :-).